Sicherlich kann er das aber nicht für jedes private zwecke. er darf ausschließlich mit den Daten aus beruflichen gründen darauf zu greifen ansonsten selbige bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit alle beide Datenschutzbeauftragen von Behörden nach tun, die beide versuchen mehr den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden wie https://it-sicherheitsbeauftragte87531.ka-blogs.com/81684725/eine-Überprüfung-der-datenschutzberatung